Zuständigkeitsfinder
Kriegsopferfürsorge
Leistungsbeschreibung
Die Kriegsopferfürsorge dient der Ergänzung der Rentenleistungen für Berechtigte nach dem sozialen Entschädigungsrecht durch besondere Hilfen im Einzelfall.
Sie umfasst:
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Leistungen zur individuellen Ergänzung der übrigen Versorgungsleistungen,
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u. a. ergänzende Hilfen zum Lebensunterhalt,
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Hilfen zur beruflichen Rehabilitation und zur Pflege sowie Erholungshilfe.
Leistungen der Kriegsopferfürsorge bzw. erweiterte Leistungen nach Gesetzen, die das Bundesversorgungsgesetz (BVG) für anwendbar erklären, sind, wenn nicht schädigungsbedingt, einkommens- und vermögensabhängig, d. h. Leistungen müssen berechnet werden.