Zuständigkeitsfinder

Landesentwicklungsplan

Leistungsbeschreibung

Das Landesentwicklungsprogramm (LEP) stellt das Gesamtkonzept für die räumliche Entwicklung des Landes Thüringen und seiner Teilräume dar. Es beinhaltet textliche und zeichnerische Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes sowie entsprechende Begründungen. Im LEP sind ebenfalls Vorgaben für die Regionalpläne enthalten.

Das LEP ist letztmalig im Jahr 2004 von der Landesregierung beschlossen worden. Er ist für einen Zeitraum von etwa 10 bis 15 Jahren konzipiert.

An der Aufstellung und Änderung des LEP waren Organisationen des politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und kirchlichen Lebens beteiligt. Alle Bürgerinnen und Bürger bzw. gesellschaftlichen Gruppierungen und Interessenvertretungen erhielten die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken zu äußern. Von besonderer Bedeutung war die Einbindung und Berücksichtigung von Interessen der Landkreise und Kommunen nach dem Gegenstromprinzip sowie die Beteiligung der Regionalen Planungsgemeinschaften als Träger der Regionalplanung.


Leistungen nach Lebenslagen