Zuständigkeitsfinder

Sorgeerklärung beurkunden

Leistungsbeschreibung

Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärung). Eine Sorgeerklärung muss öffentlich beurkundet werden.

Dies können Sie bei dem für Sie zuständigen Jugendamt oder gegen Gebühr bei einem Notar oder einer Notarin veranlassen. Sorgeerklärungen vermag im Streitfall nur das Familiengericht aufzuheben. Daher ist es ratsam, sich über die Rechte und Pflichten beraten zu lassen, die sich aus der Sorgeerklärung ergeben.

Die Anerkennung der Vaterschaft ist Voraussetzung für die gemeinsame Sorgeerklärung. Sofern noch nicht geschehen, können Sie die Vaterschaft und Sorge gemeinsam beim Jugendamt erklären.

Wird die Sorgeerklärung nicht abgegeben, dann hat die Mutter das alleinige Sorgerecht.

Die Sorgerechtsbescheinigung hingegen wird benötigt, um das alleinige Sorgerecht der Mutter zu bestätigen.

Formulare

Keine

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Leistungen nach Lebenslagen