Zuständigkeitsfinder
Steuerangelegenheiten
Leistungsbeschreibung
Den 12
Finanzämtern
des Freistaates Thüringen obliegt die Festsetzung und Erhebung der Steuern (mit Ausnahme der Gemeindesteuern).
Als Landesfinanzbehörden auf Ortsebene sind ihre Aufgabenbereiche nach örtlichen und sachlichen Zuständigkeitsbereichen abgegrenzt.
Aufgrund der Angaben aus Steuererklärungen oder anderen Informationen, z. B. einer Mitteilung der Kfz-Zulassungsstelle, ermittelt das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen, setzt die jeweiligen Steuern fest und erhebt sie. Daneben ergeben sich aus den Steuergesetzen auch Pflichten zur Abgabe von Steuererklärungen oder Steueranmeldungen, z. B. bei der Einkommensteuer, Umsatzsteuer oder Lohnsteuer. Auf Antrag werden bei Vorlage der Voraussetzungen u. a. Eigenheimzulagen oder Wohnungsbauprämien gewährt.
Adressen und Informationen zu den Finanzämtern finden Sie hier .