Zuständigkeitsfinder

Steuerliche Lebensbescheinigung

Leistungsbeschreibung

Eine steuerliche Lebensbescheinigung wird benötigt, wenn der Kinderfreibetrag für ein Kind auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden soll und das Kind nicht im Haushalt des Steuerpflichtigen lebt.

Die steuerliche Lebensbescheinigung für Kinder wird gebührenfrei für Personen ausgestellt, die mit dem Kind im ersten Grad verwandt sind, wenn das Kind nicht in der Wohnung dieser Person gemeldet ist und zu Beginn des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Der Antragsteller muss durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachweisen, dass er im ersten Grad mit dem Kind verwandt ist.


Leistungen nach Lebenslagen