Zuständigkeitsfinder

Bauen - Anzeige der Genehmigungsfreistellung eines Bauvorhabens

Leistungsbeschreibung

Für bestimmte Bauvorhaben benötigen Sie keine Baugenehmigung.

Statt einer Baugenehmigung ist nur eine Anzeige erforderlich.

Hierfür benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung.

Genehmigungsfreigestellt ist zum Beispiel ein Einfamilienhaus, wenn es in einem Gebiet mit Bebauungsplan errichtet werden soll.

Falls Sie von dem Bebauungsplan abweichen wollen, müssen Sie dies vor der Genehmigungsfreistellung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragen.

Mit dem Bau kann nach einem Monat begonnen werden, wenn das örtliche Bauamt nicht vorher die Durchführung eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens verlangt.

Da keine Baugenehmigung erteilt wird, trägt der Bauherr allein die Verantwortung für die Einhaltung aller Anforderungen, die sein Bauvorhaben erfüllen muss.

Tipp: Eine Zustimmung der Nachbarn zum Bauvorhaben kann das Verfahren beschleunigen, wenn nachbarliche Belange berührt sein könnten. 

In Thüringen gilt für Vorhaben, für die voraussichtlich keine Baugenehmigung benötigt wird, die jedoch angezeigt werden müssen:  

Die Errichtung ausgewählter kleinerer Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans bedarf keiner Baugenehmigung, wenn den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprochen wird und die Erschließung gesichert ist.

Vorhaben dieser Art sind der Gemeinde zur Prüfung vorzulegen.

Die Prüfung erfolgt in einem Genehmigungsfreistellungsverfahren.

Formulare

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare und Informationen zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst. 

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die JAVA RE benötigt. Für PDF der Acrobat Reader.

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