Zuständigkeitsfinder

Batterien - Entsorgung

Leistungsbeschreibung

Verbrauchte Batterien und Akkumulatoren gehören nicht in den Müll, sondern sind einer getrennten Erfassung zuzuführen. Diese kann erfolgen:

  • über den Handel (soweit dieser Batterien und Akkumulatoren verkauft), 
  • über Sammelboxen der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS), die es neben dem Handel auch in vielen öffentlichen Einrichtungen gibt, sowie
  • über Wertstoffhöfe oder das Schadstoffmobil der kommunalen Abfallentsorgung.

Die Starterbatterie fürs Auto sollte möglichst dort abgegeben werden, wo sie gekauft wurde. Nur dort wird das beim Kauf erhobene Pfand in Höhe von 7,50 Euro zurückerstattet. Sie können auch an die genannten kommunalen Einrichtungen abgegeben werden oder der Annahmestelle/ dem Demontagebetrieb für Altfahrzeuge überlassen werden, dort wird jedoch das Pfand nicht zurückerstattet.


Leistungen nach Lebenslagen