Zuständigkeitsfinder

Studienbeiträge

Leistungsbeschreibung

Einige Bundesländer beteiligen die an ihren Hochschulen Studierenden an den Kosten für die Bereitstellung von Hochschulstudienplätzen.

In Thüringen ist derzeit für Studierende an den staatlichen Hochschulen kein genereller Studienbeitrag fällig. Nur für Studierende, die die Regelstudienzeit um mehr als vier Semester überziehen, fallen Studiengebühren von 500,00 Euro pro Semester an. An den Hochschulen in anderer Trägerschaft können im Einzelfall Beiträge anfallen. Es werden in Thüringen ein Semesterbeitrag (Grundbeitrag für das Studierendenwerk, Beiträge für das Semesterticket DB Regio und ÖPNV) sowie ein Beitrag für die Studierendenschaft erhoben.,


Leistungen nach Lebenslagen