Zuständigkeitsfinder

Eheschließung Vollzug mit ausländischem Partner

Leistungsbeschreibung

Für die Begründung einer Ehe ist die standesamtliche Trauung im deutschen Rechtsbereich grundlegend erforderlich.

Die Vornahme der Eheschließung erfolgt durch einen/e Standesbeamt*in.


Leistungen nach Lebenslagen