Zuständigkeitsfinder

Weiterbildungsstätten zur Weiterbildung in den Fachberufen des Gesundheits- und Sozialwesens

Leistungsbeschreibung

Für das Betreiben einer Weiterbildungsstätte für in Thüringen geregelte Weiterbildungen in den Fachberufen des Gesundheits- und Sozialwesens müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung der Weiterbildungsstätte beim Thüringer Landesverwaltungsamt stellen. Die Anerkennung richtet sich nach dem Thüringer Gesetz über die Weiterbildung in den Fachberufen des Gesundheits- und Sozialwesens und der dazu ergangenen Thüringer Verordnung zur Durchführung der Weiterbildungen in den Pflegefachberufen.

Formulare

Sie können Ihren Antrag auch elektronisch über einen einheitlichen Ansprechpartner stellen.

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Leistungen nach Lebenslagen