Zuständigkeitsfinder

Architektenkammer Eintragung einer Partnergesellschaft beantragen

Leistungsbeschreibung

Will sich eine Partnerschaftsgesellschaft in Thüringen dauerhaft niederlassen und in der Firma oder im Namen der Gesellschaft die Berufsbezeichnungen „Architekt“, „Innenarchitekt“, „Landschaftsarchitekt“ oder „Stadtplaner“ sowie den Zusatz „frei“ oder „freischaffend“ führen, muss sie in das Gesellschaftsverzeichnis der Architektenkammer Thüringen eingetragen sein. Die Eintragung muss schriftlich beantragt werden.

Formulare

  • Antrag auf Eintragung einer Berufsgesellschaft in das Gesellschaftsverzeichnis

Außerdem stellt Ihnen das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) das notwendige Antragsdokument auf einem virtuellen Schreibtisch bereit.

Sie können ihren formlosen Antrag auch in Schriftform an die zuständige Behörde richten.

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Leistungen nach Lebenslagen