Zuständigkeitsfinder

Zollpassierscheinheft (Carnet-A.T.A.)

Leistungsbeschreibung

Das Carnet A.T.A. ist ein international gültiges Zollpassierscheinheft, das die vorübergehende Verwendung von Waren in Nicht-EU-Ländern erleichtert. Die Carnet-Anwender-Staaten sind auf dem grünen Deckblatt des Carnet A.T.A.-Vordrucks aufgeführt. Die Zahlung oder Hinterlegung von Zöllen und sonstigen Abgaben in den Einfuhr- oder Durchfuhrländern entfällt. Das Carnet A.T.A. bietet zusätzlich den Vorteil einer zügigen Grenzabfertigung. Die Abkürzung "A.T.A." steht für "Admission Temporaire" (französisch) bzw. "Temporary Admission" (englisch).

Die wichtigsten Anwendungsbereiche für die Ausstellung eines Carnet A.T.A. sind (keine Verbrauchsgüter):

  • Messe- und Ausstellungsgüter
  • Berufsausrüstungsgegenstände
  • Warenmuster

In den einzelnen Vertragsstaaten werden diese Anwendungsbereiche jedoch unterschiedlich ausgelegt. Informationen erfragen Sie bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer.

Für die vorübergehende Ausfuhr von Waren nach Taiwan (Republik China) benutzen Sie das Carnet C.P.D. (Formular orange).

Formulare

Das Formular Carnet A.T.A. erhalten Sie bei den Industrie- und Handelskammern.

Die Nutzung eines Verfahrens zur elektronischen Antragstellung eines Carnet A.T.A. ist nicht möglich.

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die JAVA RE benötigt. Für PDF der Acrobat Reader.

Leistungen nach Lebenslagen