Zuständigkeitsfinder

Berufliche Weiterbildung - Prüfung abnehmen

Leistungsbeschreibung

Die berufliche Weiterbildung sichert die Erhaltung und Erweiterung der im ersten Bildungsweg erworbenen Berufsfähigkeit. Zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten, die durch die berufliche Fortbildung erworben wurden, werden Prüfungen durchgeführt, sodass man sich seinen Fortbildungsabschluss anerkennen lassen kann. Für die Durchführung dieser Prüfungen errichtet die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) Prüfungsausschüsse.

Voraussetzung für die Anerkennung des Fortbildungsabschlusses ist, dass das zuständige Bundesministerium (z.B. Bundesministerium für Bildung und Forschung oder für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) durch Rechtsverordnung für eine betreffende berufliche Weiterbildung eine Fortbildungsordnung festgelegt hat. Gibt es keine solche kammerunabhängige Rechtsverordnung, kann die zuständige Kammer Fortbildungsprüfungsregelungen erlassen. Sowohl die Fortbildungsordnung als auch die Fortbildungsprüfungsregelungen definieren die Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses, Ziel und Inhalt der Prüfung, die Zulassungsvoraussetzungen sowie das Prüfungsverfahren.
Die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen (meist eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung und einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung) erfolgt auf Grundlage der jeweiligen Prüfungsordnung.

Stellt der Prüfling einen Antrag, so ist er von der Ablegung einzelner Prüfungsteile zu befreien, wenn er folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • Er hat eine andere vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen bzw. staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt.
  • Außerdem muss die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung innerhalb von fünf Jahren nach der Bekanntgabe des Bestehens der anderen Prüfung erfolgt sein.

Formulare

Um sich für die Prüfung anzumelden, sind Anmelde- bzw. Antragsformulare der zuständigen Stelle zu verwenden.

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