Zuständigkeitsfinder

Berufsausbildung (Berechtigung, Vergütung, Arbeits- und Probezeit, Urlaub): Auskunft

Leistungsbeschreibung

Die Berufsausbildung soll die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einem geordneten Ausbildungsgang vermitteln. Sie hat außerdem den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen.

Wer andere Personen zur Berufsausbildung einstellt (Ausbildende), hat mit den Auszubildenden (Lehrlingen) einen Berufsausbildungsvertrag zu schließen. Ausbildende müssen gleich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung, den wesentlichen Inhalt des Ausbildungsvertrages schriftlich (nicht elektronisch) formulieren. Im Vertrag muss enthalten sein:

  • Namen und Anschriften der Vertragspartner,
  • Art (Fachrichtung) und Ziel der Berufsausbildung sowie sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung,
  • Beginn und Dauer der Berufsausbildung,
  • Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte,
  • Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit,
  • Dauer der Probezeit,
  • Zahlung und Höhe der Vergütung,
  • Dauer des Urlaubs,
  • Voraussetzungen, unter denen der Vertrag gekündigt werden kann,
  • Hinweise auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind,
  • Unterschriften aller Vertragspartner und
  • Eintragungsvermerk der zuständigen Stelle.

Der Berufsausbildungsvertrag ist von den Ausbildenden, den Auszubildenden und deren gesetzlichen Vertretern/innen zu unterzeichnen.Nach der Unterzeichnung des Berufsausbildungsvertrages und der Registrierung bei der zuständigen Berufskammer hat der Ausbildende dem Auszubildenden und dessen gesetzlichem Vertreter unverzüglich ein Exemplar auszuhändigen. Der Ausbildende hat unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Kammer zu beantragen.  


Leistungen nach Lebenslagen