Zuständigkeitsfinder

Berufsausbildung: Lehrzeitenbestätigung

Leistungsbeschreibung

Es gibt die Möglichkeit, bei der zuständigen Stelle (in der Regel der Berufskammer) einen Antrag auf Bestätigung der Lehrzeit/ Ausbildungszeit zu stellen. Zuständig ist dabei die Kammer, in deren Bezirk die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung abgelegt oder die Ausbildung durchlaufen wurde.


Leistungen nach Lebenslagen