Zuständigkeitsfinder

Berufsbildung - Beratung der beteiligten Personen

Leistungsbeschreibung

Die Überwachung der beruflichen Ausbildung ist eine der Pflichtaufgaben der zuständigen Stelle (z.B. der IHKs). Dabei wird die zuständige Stelle beauftragt, Berater zu bestellen, die

  • die Berufsausbildungsvorbereitung,
  • die Berufsausbildung und
  • die berufliche Umschulung

in den Unternehmen durch Beratung fördern und überwachen.
Während der Ausbildung stehen die Ausbildungsberater Unternehmern, Auszubildenden und deren Erziehungsberechtigten, Berufsschullehrern, Betriebsräten und Jugendvertretungen als Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Berufsausbildung zur Verfügung. Die Ausbildungsberater beraten beispielsweise

  • über die Voraussetzungen der Berufsbildung, z. B. über Ausbildungsmöglichkeiten, Ausbildungsverordnungen, Ausbildungsvertrag und Ausbildungspflichten, Art und Einrichtung der Ausbildungsstätte, Bestellung von Ausbilderinnen/Ausbildern,
  • über die Durchführung der Berufsbildung, z. B. über pädagogische Fragen der Ausbildung, Einsatz von Ausbildungsmitteln (Lehr- und Lernmittel), Auswahl und Ausstattung von Ausbildungsplätzen, sachliche Gliederung und zeitlicher Ablauf der Ausbildung, Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit, Zusammenarbeit mit den an der Ausbildung Beteiligten und
  • die Auszubildenden, z. B. über Fragen, Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag, Zulassung, Anforderungen und Ablauf bei Zwischen- und Abschlussprüfungen, Weiterbildungs- und Förderungsmöglichkeiten. zum Jugendarbeitsschutz oder zu möglichen Schwierigkeiten im Betrieb oder in der Berufsschule.

Die Beraterinnen und Berater sind berechtigt, die Ausbildungsstätten zu besichtigen, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Auskünfte zu verlangen und entsprechende Unterlagen einzusehen. Bei Besichtigungen und Aussprachen haben sie auf eine Beteiligung des Personalrates (Betriebsrates) sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung hinzuwirken.
Die Beraterinnen und Berater sollen hinsichtlich ihrer persönlichen und fachlichen Eignung den Anforderungen entsprechen, die an Ausbilderinnen und Ausbilder gestellt werden. Sie sollen außerdem über eine gute Allgemeinbildung, umfangreiche berufspraktische Kenntnisse, Erfahrung als Ausbilderin oder Ausbilder, Kontaktfähigkeit, Kenntnisse der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und organisatorische Fähigkeiten verfügen.  


Leistungen nach Lebenslagen