Zuständigkeitsfinder

Berufskraftfahrer - Grundqualifikation bestätigen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Berufskraftfahrer Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführen, benötigen Sie zusätzlich zum gültigen Führerschein einen Nachweis der Grundqualifikation.

Die Bestätigung der Grundqualifikation erhalten Sie durch eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) nach Bestehen der entsprechenden Prüfung . Diese müssen Sie der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen, die dann die "Schlüsselzahl 95" als Nachweis der Grundqualifikation in Ihren Führerschein einträgt. 


Leistungen nach Lebenslagen