Zuständigkeitsfinder
Zertifizierung eines Unternehmens nach § 6 Chemikalien-Klimaschutzverordnung
Leistungsbeschreibung
Unternehmen, die Installation, Wartung, Instandhaltung, Reparatur oder Stilllegung für Dritte an Einrichtungen mit fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen) durchführen, benötigen seit dem 4. Juli 2009 gemäß § 6 Abs. 1 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) eine Unternehmenszertifizierung. Einrichtungen mit F-Gasen, die von dieser Regelung umfasst sind, sind ortsfeste
- Kälteanlagen,
- Klimaanlagen,
- Wärmepumpen,
- Brandschutzeinrichtungen.
Die Zertifizierungsanforderungen sind unabhängig von der Füllmenge an F-Gasen zu erfüllen