Zuständigkeitsfinder

Zertifizierung eines Unternehmens nach § 6 Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Leistungsbeschreibung

Unternehmen, die Installation, Wartung, Instandhaltung, Reparatur oder Stilllegung für Dritte an Einrichtungen mit fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen) durchführen, benötigen seit dem 4. Juli 2009 gemäß § 6 Abs. 1 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) eine Unternehmenszertifizierung. Einrichtungen mit F-Gasen, die von dieser Regelung umfasst sind, sind ortsfeste

  • Kälteanlagen,
  • Klimaanlagen,
  • Wärmepumpen,
  • Brandschutzeinrichtungen.

Die Zertifizierungsanforderungen sind unabhängig von der Füllmenge an F-Gasen zu erfüllen


Leistungen nach Lebenslagen