Zuständigkeitsfinder
Existenzgründung aus besonderer Lebenslage: fachliche Stellungnahme
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie während einer Existenzgründung
- Leistungen zur Eingliederung nach § 16 SGB 2 bzw.
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 20 SGB 2
von der Bundesagentur für Arbeit erhalten möchten, benötigen Sie eine fachliche Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer (IHK). In dieser werden die Aussichten Ihres Gründungsvorhabens beurteilt.