Zuständigkeitsfinder

Existenzgründung aus besonderer Lebenslage: fachliche Stellungnahme

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie während einer Existenzgründung

  • Leistungen zur Eingliederung nach § 16 SGB 2 bzw.
  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 20 SGB 2

von der Bundesagentur für Arbeit erhalten möchten, benötigen Sie eine fachliche Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer (IHK). In dieser werden die Aussichten Ihres Gründungsvorhabens beurteilt.


Leistungen nach Lebenslagen