Zuständigkeitsfinder
Gefahrgutbeauftragter - Schulungsnachweis ausstellen
Leistungsbeschreibung
Sie dürfen nur als Gefahrgutbeauftragter tätig werden, wenn Sie Inhaber eines für den oder die betreffenden Verkehrsträger gültigen Schulungsnachweises sind. Der Schulungsnachweis wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) ausgestellt, wenn Sie an einem Grundlehrgang für Gefahrgutbeauftragte teilgenommen und die Prüfung mit Erfolg abgelegt hat. Die IHK erteilt den Schulungsnachweis für die Dauer von 5 Jahren ab Prüfungsdatum.
Der Schulungsnachweis für die Verkehrsträger Straße, Schiene und Binnenschifffahrt gilt in allen EU-Mitgliedstaaten, für die Verkehrsträger Luft- und Seeverkehr nur in Deutschland.
Zur Verlängerung des Schulungsnachweises um 5 Jahre ist vor Ablauf der Gültigkeit eine Fortbildungsprüfung zu absolvieren. Nach Ablauf der Geltungsdauer ist keine Verlängerung des Schulungsnachweises mehr möglich. Eine erneute Grundschulung mit Prüfung wäre dann erforderlich.