Zuständigkeitsfinder

Gefahrgutbeauftragter - Schulungsnachweis ausstellen

Leistungsbeschreibung

Sie dürfen nur als Gefahrgutbeauftragter tätig werden, wenn Sie Inhaber eines für den oder die betreffenden Verkehrsträger gültigen Schulungsnachweises sind. Der Schulungsnachweis wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) ausgestellt, wenn Sie an einem Grundlehrgang für Gefahrgutbeauftragte teilgenommen und die Prüfung mit Erfolg abgelegt hat. Die IHK erteilt den Schulungsnachweis für die Dauer von 5 Jahren ab Prüfungsdatum.

Der Schulungsnachweis für die Verkehrsträger Straße, Schiene und Binnenschifffahrt gilt in allen EU-Mitgliedstaaten, für die Verkehrsträger Luft- und Seeverkehr nur in Deutschland.

Zur Verlängerung des Schulungsnachweises um 5 Jahre ist vor Ablauf der Gültigkeit eine Fortbildungsprüfung zu absolvieren. Nach Ablauf der Geltungsdauer ist keine Verlängerung des Schulungsnachweises mehr möglich. Eine erneute Grundschulung mit Prüfung wäre dann erforderlich.


Leistungen nach Lebenslagen