Zuständigkeitsfinder

Gefahrgutbeauftragter: Sachkunde Schulung

Leistungsbeschreibung

Unternehmer und Inhaber eines Betriebes, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen beteiligt sind, müssen mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen. Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) regelt, welche Anforderungen ein Gefahrgutbeauftragter erfüllen muss, um als solcher bestellt zu werden. Gefahrgutbeauftragte müssen ausreichende Kenntnisse über die für ihren Aufgabenbereich geltenden Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter haben.

Sie dürfen nur als Gefahrgutbeauftragter tätig werden, wenn Sie Inhaber eines für den/ die betreffenden Verkehrsträger gültigen Schulungsnachweises sind. Der Schulungsnachweis wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) ausgestellt, wenn Sie an einem Grundlehrgang für Gefahrgutbeauftragte teilgenommen und die Prüfung erfolgreich abgelegt haben.
Die IHK erteilt den Schulungsnachweis für die Dauer von 5 Jahren ab Prüfungsdatum. Zur Verlängerung des Schulungsnachweises um 5 Jahre ist vor Ablauf der Gültigkeit eine Fortbildungsprüfung zu absolvieren. Nach Ablauf der Geltungsdauer ist keine Verlängerung des Schulungsnachweises mehr möglich. Eine erneute Grundschulung mit Prüfung wäre dann erforderlich.

Die Schulungen können in Form mündlicher oder schriftlicher Lehrgänge oder in einer Kombination aus mündlicher und schriftlicher Form durchgeführt werden. Die Grundlehrgänge umfassen einen allgemeinen Teil und einen oder mehrere besondere Teile, in denen die jeweils erforderlichen Kenntnisse für den Straßen-, Schienen-, Binnenschiffs-, See- und Luftverkehr vermittelt werden. Die Dauer der Grundlehrgänge beträgt mindestens zehn Unterrichtseinheiten für den allgemeinen und 20 Unterrichtseinheiten für einen besonderen Teil.  


Leistungen nach Lebenslagen