Zuständigkeitsfinder

Gefahrguttransporte - Anerkennung von Schulungsveranstaltern für die Ausbildung im Gefahrguttransport beantragen

Leistungsbeschreibung

Unternehmer und Inhaber eines Betriebes, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen beteiligt sind, müssen mindestens einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Sie dürfen nur als Gefahrgutbeauftragter tätig werden, wenn Sie Inhaber eines für den/ die betreffenden Verkehrsträger gültigen Schulungsnachweises sind. Die Schulung muss für Gefahrgutbeauftragte von der IHK anerkannt sein.

Aufgabe der Industrie- und Handelskammer (IHK) ist die Anerkennung und Überwachung der Schulungsveranstalter. Eine aktuelle Liste mit den anerkannten Schulungsveranstaltern finden Sie auf den Seiten der jeweiligen IHKs.

Die Anerkennung kann für die Kurse Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Aufbaukurs Klasse 1, Aufbaukurs Klasse 7 und für Auffrischungsschulungen beantragt werden.

Formulare

  • Formulare: Antrag nach Vorgabe der zuständigen IHK
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja (insbesondere bei der Überprüfung der Referentenqualifikation)
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Leistungen nach Lebenslagen