Zuständigkeitsfinder
Handwerk: Schlichtungsstelle
Leistungsbeschreibung
Um gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Handwerksbetrieb und Auftraggeber (Verbraucher gemäß § 13 BGB) zu vermeiden, gibt es bei den Handwerkskammern Schlichtungsstellen. Diese vermitteln bei Streitigkeiten aus Werksverträgen zwischen dem Inhaber eines Handwerksbetriebes und dem Auftraggeber. Die Schlichtungsstellen der Handwerkskammern können sowohl von Auftraggebern (Verbraucher gemäß § 13 BGB) als auch von Handwerksbetrieben angerufen werden!