Zuständigkeitsfinder

Handwerk: Schlichtungsstelle

Leistungsbeschreibung

Um gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Handwerksbetrieb und Auftraggeber (Verbraucher gemäß § 13 BGB) zu vermeiden, gibt es bei den Handwerkskammern Schlichtungsstellen. Diese vermitteln bei Streitigkeiten aus Werksverträgen zwischen dem Inhaber eines Handwerksbetriebes und dem Auftraggeber. Die Schlichtungsstellen der Handwerkskammern können sowohl von Auftraggebern (Verbraucher gemäß § 13 BGB) als auch von Handwerksbetrieben angerufen werden!

Formulare

Nach schriftlicher oder telefonischer Kontaktaufnahme mit der zuständigen Handwerkskammer erfolgt die Zusendung des Antragsformulars.

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Leistungen nach Lebenslagen