Zuständigkeitsfinder
Straßenpersonenverkehr: Anerkennung gleichwertiger Abschlussprüfungen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs führen wollen, müssen Sie fachlich geeignet sein.
Die fachliche Eignung können Sie nachweisen durch eine
- Fachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder durch folgende Bildungsabschlüsse, sofern sie vor dem 4.12.2011 begonnen bzw. erfolgreich abgeschlossen wurden.
- Abschlussprüfungen zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr,
- Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin,
- Abschlussprüfung als Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen,
- Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn,
- Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler/Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden,
- einen als gleichwertig anerkannten ausländischen Bildungsabschluss.
Wird Ihr Abschluss anerkannt, erhalten Sie eine Fachkundebescheinigung.