Zuständigkeitsfinder

Betreuer hauptberuflich (Vormundschaft) - Bestellung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Betreuungen im Rahmen von Vormundschaften beruflich ausüben, haben Sie bestimmte Auskunftspflichten.
Werden Sie erstmals im Bezirk eines Vormundschaftsgerichts zum Betreuer bestellt, müssen Sie der zuständigen Behörde in der Regel ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis vorlegen und sich über Zahl und Umfang der von Ihnen berufsmäßig geführten Betreuungen erklären.


Leistungen nach Lebenslagen