Zuständigkeitsfinder

Personenbeförderungsbetrieb: Genehmigung - Fachkundeprüfung abnehmen

Leistungsbeschreibung

Für den gewerblichen Straßenpersonenverkehr benötigen Sie eine Genehmigung. Eine der Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung ist der Nachweis der fachlichen Eignung. Der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person muss fachlich geeignet sein.

Dies kann nachgewiesen werden durch eine Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Die Prüfung umfasst die in Anlage 1 der Richtlinie 98/76/EG vom 1. Oktober 1998 über den Zugang zum Beruf des Güter- und Personenkraftverkehrsunternehmers aufgeführten Sachgebiete. Es handelt sich unter anderem um folgende Gebiete:

  • Verschiedene Rechtsgebiete
  • Kaufmännische und finanzielle Führung des Betriebes
  • Technische Normen und technischer Betrieb
  • Sicherheit im Straßenverkehr

Die Prüfung setzt sich aus zwei schriftlichen Teilen und gegebenenfalls einem mündlichen Prüfungsbestandteil zusammen. Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt.

Alternativ kann die fachliche Eignung auch durch eine mindestens fünfjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen nachgewiesen werden, das Straßenpersonenverkehr betreibt. Dabei darf das Ende dieser Tätigkeit nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Eine entsprechende Fachkundebescheinigung wird von der IHK ausgestellt.

Die fachliche Eignung kann außerdem nachgewiesen werden durch eine anerkannte gleichwertige Abschlussprüfung (z.B. zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr mit dem Schwerpunkt Personenverkehr).


Leistungen nach Lebenslagen