Zuständigkeitsfinder

Qualifizierte Signatur beantragen

Leistungsbeschreibung

Durch den Einsatz einer qualifizierten elektronischen Signatur können Bürger sowie Unternehmer elektronische Dokumente vor dem Versand mit einer persönlichen quailifizierten Signatur versehen. Durch diese Sigantur bestätigen Sie die Urheberschaft sowie die Unverfälschheit des Dokuments. Gemäß § 126 a BGB ersetzt diese qualifizierte Signatur Ihre handschriftliche Unterschrift.

Um eine qualifizierte Signatur einsetzen zu können, müssen Sie

  • über einen PC mit Internetanschluss,
  • über ein Kartenlesegerät der Schutzklasse 3 und
  • über entsprechende Signatursoftware verfügen.

Formulare

Die zur Beantragung der qualifizierten Signatur erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte den Publikationen des jeweiligen Zertifizierungsdiensteanbieters (ZDA).

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Leistungen nach Lebenslagen