Zuständigkeitsfinder

Fleischgewinnung: Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gewerblich Tiere schlachten, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, müssen sie die Tiere vor und nach der Schlachtung amtlich untersuchen lassen. Dies betrifft:

  • Rinder,
  • Schweine,
  • Schafe,
  • Ziegen,
  • Pferde und andere Huftiere,
  • Geflügel,
  • Hasentiere und
  • Farmwild.

Die Untersuchungspflicht gilt auch für Hausschlachtungen.


Leistungen nach Lebenslagen