Zuständigkeitsfinder
Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle - Anerkennung
Leistungsbeschreibung
Um Schuldner im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens beraten zu dürfen, ist eine staatliche Anerkennung erforderlich, welche vom Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV) durch Bescheid erteilt wird.