Zuständigkeitsfinder

Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle - Anerkennung

Leistungsbeschreibung

Um Schuldner im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens beraten zu dürfen, ist eine staatliche Anerkennung erforderlich, welche vom Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV) durch Bescheid erteilt wird.

Formulare

Formloser Antrag auf Anerkennung als geeignete Stelle im Verbraucherinsolvenzverfahren

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Leistungen nach Lebenslagen