Zuständigkeitsfinder

Führung von Gesundheitsfachberufsbezeichnungen Erlaubnis beantragen

Leistungsbeschreibung

Wer eine Berufsbezeichnung in einem der nachfolgenden Gesundheitsfachberufe führen will, benötigt eine Erlaubnis:

  • Pflegefachfrau oder Pflegefachmann
  • Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
  • Medizinische Technologin oder Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik, Radiologie oder Funktionsdiagnostik
  • Pharmazeutisch-Technische Assistentin oder Pharmazeutisch-Technischer Assistent
  • Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter
  • Logopädin oder Logopäde
  • Hebamme
  • Diätassistentin oder Diätassistent
  • Orthoptistin oder Orthoptist
  • Physiotherapeutin oder Physiotherapeut
  • Ergotherapeutin oder Ergotherapeut
  • Masseurin und medizinische Bademeisterin oder Masseur und medizinischer Bademeister
  • Podologin oder Podologe
  • Altenpflegerin oder Altenpfleger
  • Anästhesietechnische Assistentin oder Anästhesietechnischer Assistent/ Operationstechnische Assistentin oder Operationstechnischer Assistent
  • Alten- oder Krankenpflegehelferin oder Alten- oder Krankenpflegehelfer

Formulare

Weitere Informationen, Formulare und Anträge zu den Berufen des Gesundheitswesens finden Sie im Internetangebot des Thüringer Landesverwaltungsamts (TLVwA).

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Leistungen nach Lebenslagen