Zuständigkeitsfinder

Sachverständigenorganisation für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - Anerkennung beantragen

Leistungsbeschreibung

Nach § 47 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sind Prüfungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nur von Sachverständigen­ durchzuführen.  

Um Sachverständige bestellen zu können, die im Namen Ihrer Sachverständigenorganisation (SVO) Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen prüfen (Heizöllagertanks, Tankstellen usw.), Gutachten im Rahmen von Eignungsfeststellungen erstellen und Fachbetriebe zertifizieren bzw. überwachen, müssen Sie eine Anerkennung bei der zuständigen Behörde des Landes beantragen, in der sich der Hauptsitz Ihrer Organisation befinden soll. F ür die Anerkennung und Aufsicht der SVO, welche ihren Sitz in Thüringen haben, ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz  zuständig.

Formulare

  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
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Leistungen nach Lebenslagen