Zuständigkeitsfinder

Sprengstoff verantwortliche Personen anzeigen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Inhaber eines Betriebes, der den Umgang oder den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreiben darf, verantwortliche Personen nach dem Sprengstoffgesetz bestellen, müssen Sie die Bestellung der zuständigen Behörde anzeigen. Das Erlöschen einer Bestellung ist ebenfalls anzuzeigen.


Leistungen nach Lebenslagen