Zuständigkeitsfinder

Dublette: Ausnahmegenehmigung vom Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit Erteilung beantragen (Ferienreiseverordnung)

Leistungsbeschreibung

Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen dürfen im Zeitraum 01.07. - 31.08. in der Zeit von 7 - 20 Uhr auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen nicht verkehren.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.


Leistungen nach Lebenslagen