Zuständigkeitsfinder

Elektronischer Aufenthaltstitel

Leistungsbeschreibung

Ausländische Bürgerinnen und Bürger in Deutschland benötigen einen Aufenthaltstitel.

Ab 1. September 2011 wird der elektronische Aufenthaltstitel mit zertifiziertem Chip im Kreditkartenformat eingeführt. Mit Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels werden der bisherige Aufenthaltstitel (Klebeetikett), die Aufenthalts- und Daueraufenthaltskarte und der Ausweisersatz in Papierform abgelöst.

Der elektronische Aufenthaltstitel wird für folgende Aufenthaltstitel ausgestellt:

  • Aufenthaltserlaubnis
  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG
  • Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht EU-Bürger sind
  • Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht EU-Bürger sind
  • Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz
  • Blaue Karte-EU

Auf dem Chip des elektronischen Aufenthaltstitels werden grundsätzlich

  • personenbezogene Daten,
  • biometrische Daten (das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke) sowie
  • Nebenbestimmungen (Auflagen, z. B. zur Erwerbstätigkeit),

gespeichert.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, auf dem Chip

  • Daten für elektronische Behördendienste (Elektronischer Identitätsnachweis) und
  • Qualifizierte elektronische Signatur

zu speichern. Die Nutzung dieser Online-Ausweisfunktionen kann auf Wunsch ein- beziehungsweise ausgeschaltet werden.

Da auf dem Chip des elektronischen Aufenthaltstitels die Fingerabdrücke gespeichert werden, ist künftig immer die persönliche Vorsprache der antragstellenden Person(en) ab dem 6. Lebensjahr erforderlich.


Leistungen nach Lebenslagen