Zuständigkeitsfinder
Freiwilliger Wehrdienst (FWD)
Leistungsbeschreibung
Die Wehrpflicht ist seit 1. Juli 2011 bis auf weiteres ausgesetzt. Ab diesem Zeitpunkt bietet die Bundeswehr interessierten jungen Frauen und Männern ab einem Alter von 18 Jahren einen freiwilligen Dienst für die Dauer von 1 bis 23 Monaten an.
Leistungen nach Lebenslagen
- Arbeit und Beruf
- Bauen
- Berufsausbildung
- Bürger
- Erbschaft und Testament
- Familie und Partnerschaft
- Geburt
- Gesellschaft und Politik
- Gewerbe und Wirtschaft
- Kinderbetreuung
- Krankheit und Behinderung
- Landwirtschaft und Umwelt
- Notlagen und Opferhilfen
- Personalausweis und Reisepass
- Ruhestand
- Schule
- Staatsangehörigkeit
- Sterbefall (Tod)
- Studium
- Umzug
- Unternehmen
- Verkehr und Mobilität
- Verwaltung
- Wehr- und Zivildienst
- Wissenschaft
- Wohnen