Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen steuert den Windenergieausbau

10. Juli 2025

Schutz des Kulturerbes steht ebenfalls im Focus

Die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen hat am 4. Juni 2025 in Kahla beschlossen, ein erstes Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Sachlichen Teilplans „Windenergie und Sicherung des Kulturerbes“ durchzuführen. Der Sachliche Teilplan „Windenergie und Sicherung des Kulturerbes" verbindet den notwendigen Ausbau erneuerbarer Energien mit dem Schutz bedeutender Kulturdenkmäler in der Region.

Der ambitionierte Plan sieht vor, bis spätestens Ende 2027 1,4 Prozent der Regionsfläche für Windenergie rechtskräftig auszuweisen, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und den drohenden Wildwuchs bei der Errichtung von Windenergieanlagen zu verhindern. Gleichzeitig wird der Umgebungsschutz von Kulturerbestandorten von internationaler, nationaler und thüringenweiter Bedeutung sichergestellt.

Gesetzliche Rahmenbedingungen erfordern deutlichen Ausbau

Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) des Bundes verpflichtet Thüringen, bis 2032 insgesamt 2,2 Prozent der Landesfläche für Windenergie bereitzuhalten. Diese bundesgesetzlichen Vorgaben wurden über das Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 auf die vier Thüringer Planungsregionen regionalisiert. Diesen Vorgaben nach müssen in der Planungsregion Ostthüringen bis Ende 2027 – 6.632 Hektar (1,4 Prozent) und bis Ende 2032 – 8.106 Hektar (1,7 Prozent) rechtskräftig als Vorranggebiete Windenergie ausgewiesen werden. Aktuell sind in Ostthüringen 0,4 Prozent der Regionsfläche für die Windenergienutzung vorgesehen. Dieser Teilplan Windenergie aus dem Jahr 2020 erfüllt aber nicht die bundesgesetzlichen und landesplanerischen Vorgaben. Hieraus leitet sich ein akuter Fortschreibungsbedarf der regionalplanerischen Festlegungen zur Windenergienutzung ab.

Ohne Plan droht „Wildwuchs“

Werden die festgelegten Flächenziele nicht erreicht bzw. tritt der Teilplan nicht rechtzeitig bis zum 31. Dezember 2027 in Kraft, können Windenergieanlagen, dort wo die rechtlichen Voraussetzungen eingehalten sind, weitgehend ungesteuert im Außenbereich errichtet werden. Bei Zielverfehlung würden u. a. die Abstände zu Siedlungen auf den gesetzlichen Mindeststandard zurückfallen, mit deutlichen Nachteilen gegenüber den planerisch in Ansatz gebrachten vorsorgenden Abständen. Die Errichtung von Windenergieanlagen wäre zudem in Landschaftsschutzgebieten und in den Naturparken uneingeschränkt möglich, sofern diese nicht als Naturschutzgebiet oder Natura 2000-Gebiet geschützt sind. Auch der Schutz und die Erhaltung bedeutsamer Sichtachsen und Sichtbereiche zu bzw. von den Kulturerbestandorten wäre gefährdet.

Methodisch strukturiertes Ausweisungsverfahren

Mit dem im Teilplan nunmehr ausgewiesenen 67 Vorranggebieten soll genau dieser Wildwuchs verhindert werden. Die Ermittlung der Flächen erfolgt über ein gestuftes Prüfverfahren. Hierbei ist zwischen Kriterien zu unterscheiden, welche die Ausweisung befördern und Tabuzonen, in denen keine Vorranggebiete ausgewiesen werden. Berücksichtigt werden u. a. vorsorgende Abstände zur Wohnnutzung, Belange des Wasser-, Natur- und Landschafts- und Denkmalschutzes, Abstände zu Verkehrstrassen und Infrastruktureinrichtungen sowie eine ausreichende Windhöffigkeit. Anschließend werden die verbliebenen Flächen einer detaillierten Einzelfallprüfung unter regionalplanerischen und umweltrelevanten Gesichtspunkten unterzogen, bevor die endgültige Festlegung der Vorranggebiete in den als geeignet bewerteten Flächen erfolgt. Durch das Planungskonzept ist gewährleistet, dass alle relevanten Aspekte und Belange berücksichtigt werden. Die Methodik entspricht den aktuellen fachlichen Standards der Regionalplanung und schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligte.

Kulturerbe als planerische Priorität

Der Teilplan integriert ebenfalls den Schutz von 13 ostthüringer Kulturerbestätten, darunter die Dornburger Schlösser und die Leuchtenburg. Für diese Standorte gelten Planungsbeschränkungen, die optische Beeinträchtigungen durch Windenergieanlagen oder andere bauliche Anlagen verhindern sollen. Diese Herangehensweise spiegelt ein wachsendes Bewusstsein für die Bedeutung des kulturellen Erbes als identitätsstiftenden Faktor wider, denn Ostthüringen verfügt über eine außergewöhnlich reiche Denkmallandschaft.

Beteiligungsverfahren und Zeitplan

Der Planentwurf sowie weitere zweckdienliche Unterlagen werden vom 14. Juli 2025 bis einschließlich 15. September 2025 öffentlich für jedermann ausgelegt. Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Institutionen und Verbände können in diesem Zeitraum ihre Bedenken äußern und konkrete Hinweise einbringen. Die Beteiligungsphase ist ein wesentlicher Bestandteil des demokratischen Planungsprozesses und ermöglicht es den Stellungnehmenden, ihre Anregungen, Bedenken und Hinweise zu äußern. Nach der Überarbeitung auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen soll der Teilplan bis spätestens Ende 2027 in Kraft treten. Die vollständigen Planunterlagen, die Auslegungsorte sowie Einsichtnahmezeiten, die Möglichkeiten zur Abgabe einer Stellungnahme sowie allgemeine Informationen zum Verfahren zur Aufstellung des Sachlichen Teilplans „Windenergie und Sicherung des Kulturerbes“ sind unter folgender Internetadresse abrufbar: https://regionalplanung.thueringen.de/ostthueringen

Rückfragen sind bei der Regionalen Planungsstelle Ostthüringen unter der Telefonnummer 0361 57 334-4400 möglich.