Informationen zu Arbeitsgelegenheiten für Asylsuchende
Sinn und Zweck der Zuweisung in gemeinnützige Arbeit gemäß Asylbewerberleistungsgesetz ist die unmittelbare Vermittlung in eine Arbeitsgelegenheit zur besseren Integration. Gleichzeit dient sie der Vorbereitung auf eine spätere, möglichst dauerhafte Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder eine Berufsausbildung.
Im Rahmen gemeinwohlorientierter Arbeit bei Kommunen, staatlichen Einrichtungen oder gemeinnützigen Trägern (beispielsweise Vereine) gegen eine Aufwandsentschädigung soll eine sinnstiftende Tätigkeit angeboten werden, die den Geflüchteten tagesstrukturierende Maßnahmen ermöglicht und deren Sprachkenntnisse fördert. Zugleich trägt die Ausübung von gemeinwohlorientierten Tätigkeiten dazu bei, die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen.
Die Arbeitsgelegenheiten stehen auch Personen offen, die (noch) keinen Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt haben. Sie dienen dazu, die negativen Auswirkungen von Beschäftigungslosigkeit zu vermeiden und ermöglichen es diesen Personen, einen Beitrag für die Gesellschaft zu leisten. Weitere Informationen können Sie den FAQs entnehmen.
Meldung von Maßnahmenplätzen
Bitte füllen Sie die Meldebescheinigung vollständig aus, unterschreiben und senden Sie die Bescheinigung zusammen mit allen notwendigen Dokumenten an:
auslaenderwesen@altenburgerland.de
Meldung von Maßnahmenplätzen für Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG
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Arbeitsnachweis einreichen
Bitte füllen Sie den Arbeitsnachweis vollständig aus, unterschreiben und senden Sie ihn zusammen mit eventuellen Belegen an:
auslaenderwesen@altenburgerland.de
Arbeitsnachweis für Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG
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