Zuständigkeitsfinder
Schwangerschaft und Elternschaft
Familienfreundlichkeit ist ein wichtiger Standort- und Wettbewerbsfaktor für Unternehmen in Deutschland. Studien zeigen: Je besser die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelingt, desto mehr Fachkräfte stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Um Familien wirtschaftliche Stabilität zu bieten, gibt es besondere Regelungen. Informationen und Services dazu finden Sie hier.Leistungen
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Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau mitteilen
Benachrichtigung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau Entgegennahme Beschäftigung schwangerer oder stillender Personen muss an zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Meldung (Benachrichtigung) muss unverzüglich erfolgen, sobald eine Frau ihre Schwangerschaft/ Stillzeit...
- Benachrichtigung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau
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Mutterschutz: Ausnahme vom Verbot der Mehrarbeit und vom Verbot der Nachtarbeit beantragen
Ausnahmebewilligungen zum Verbot der Mehrarbeit, Nachtarbeit, Fließarbeit, Akkordarbeit oder Ähnliches bei einer schwangeren oder stillenden Frau Eine Ausnahme für die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Person in Nachtarbeit, mit Mehrarbeit oder mit vorgegebenem Arbeitstempo...
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Mutterschutz: Kündigungsschutz im Mutterschutz und in der Elternzeit - Antrag auf Ausnahme
Besonderer Kündigungsschutz während Schwangerschaft und Elternzeit kann nur durch die Genehmigung der zuständigen Behörde umgangen werden. Zwingende Gründe für die Kündigung müssen nachgewiesen werden. Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich an Ihre zuständige Regionalinspektion des Thüringer...