Grundsicherung im Alter

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine eigenständige soziale Leistung im Rahmen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. Sie sichert den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung.

Menschen ohne ausreichendes monatliches Einkommen oder Vermögen erhalten dabei monatliche finanzielle Leistungen als Existenzminimum. Die Grundsicherung im Alter dient dazu, Betroffenen eine menschenwürdige Existenz und die Abdeckung der Grundbedürfnisse wie Wohnen und Nahrung zu ermöglichen. Betroffen sind in erster Linie hier Menschen, die nicht erwerbsfähig bzw. bereits im Rentenalter sind.

Antragsberechtigt sind Personen, welche die Altersgrenze (Altersrentner) nach § 41 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch erreicht haben und Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres, die im Sinne des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch voll erwerbsgemindert sind und bei denen es unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann. Diese Personen müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Die Leistung ist von der Bedürftigkeit des Antragsstellers abhängig. Einkommen und Vermögen des Berechtigten sowie seines nicht getrenntlebenden Ehepartners, Lebenspartners oder Partners in einer eheähnlichen Gemeinschaft werden auf die Leistung angerechnet. Durch diese Anrechnung wird der Anspruch gemindert.

Neben den Unterkunftskosten aus Miete können auch Grundstückseigentümer oder Wohnungseigentümer unter den gesetzlichen Voraussetzungen Grundsicherung im Alter beantragen. Voraussetzung ist u.a., dass Betroffene von Hartz IV-Leistungen ausgeschlossen sind, ein geringes Einkommen haben und weniger als 5.000 Euro (für eine Person) Vermögen besitzen.

Der Umfang der Leistungen umfasst folgende Positionen:

  • den maßgebenden Regelbedarf des Leistungsberechtigten
  • die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
  • evtl. Mehrbedarfe wie z.B. bei einer Gehbehinderung (Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis) sowie
  • die Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, Zusatzbeiträgen und Vorsorgebeiträgen

Die entsprechenden Formulare hierzu finden Sie hier im Thüringer Serviceportal