Immissionsschutz
Immissionsschutz | © Alexander Droeger, Jan Nijman auf Pixabay
Immissionsschutz
Immissionsschutz | © Alexander Droeger, Jan Nijman auf Pixabay

Untere Immissionsschutzbehörde

Nachfolgend finden Sie Informationen zur Genehmigung und Überwachung von Anlagen nach dem
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Die Landkreisverwaltung – speziell der Fachdienst Natur- und Umweltschutz – ist u. a. für die Durchführung von Verfahren zur Genehmigung von Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für vereinfachte Verfahren (V) der Spalte c des Anhangs 1 der vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) zuständig. Auch die regelmäßige Überwachung aller genehmigungsbedürftigen Anlagen, zum Teil unter Beteiligung anderer zuständiger Fachbehörden, gehört zum Aufgabengebiet. Zudem ist die Behörde für die Erarbeitung von Fachstellungnahmen sowie die Bearbeitung von Beschwerden zum Betrieb vorgenannter Anlagen zuständig. Zudem werden Bürger, Unternehmen und Institutionen zu Fragen des Immissionsschutzes gern beraten.

Antragstellung – Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren

Seit dem 09.03.2026 kann neben ELiA 2.8 auch ELiA Online zur Antragstellung beim Landkreis Altenburger Land verwendet werden.

Dabei handelt es sich um eine reine Onlineanwendung bei der eine lokale Installation nicht mehr notwendig ist. Auch erfolgt durch das Programm eine direkte Übermittlung an die unter Immissionsschutzbehörde, deshalb ist die Bereitstellung der digitalen Unterlagen über die Thüringer Datenaustauschplattform (ThDAP) oder per E-Mail nicht mehr notwendig. Weiterhin wurden Hilfetexte zur Anwendung des Programmes direkt in die Onlineanwendung implementiert. 

Den Zugang zu ELiA Online als auch Anleitungen zur Einrichtung und Benutzung finden Sie auf der Website des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (https://tlubn.thueringen.de/umweltschutz/immissionsschutz/genehmigung-von-anlagen).

Eine Teilmigration der Antragsdaten von ELiA 2.8 nach ELiA Online ist möglich, sodass in ELiA 2.8 begonnene Anträge auch über ELiA Online eingereicht werden können. Es steht eine neue ELiA 2.8 Version mit Exportfunktion für Anträge (ausgenommen Anhänge) zur Verfügung, welche anschließend in ELiA Online importiert werden können. Auch aus ELiA Online selbst können Anträge ex- und wieder importiert werden. Dies ist von Bedeutung, da für jedes neue Vorhaben ein neuer Antrag zu erstellen ist um als solches bei der zuständigen Genehmigungsbehörde registriert zu werden. Die Abänderung eines alten Antrags sowie erneute Einreichung führt zu einer Registrierung als Ergänzung des vormaligen Verfahrens und ist daher nicht zulässig. 

Zudem ist ein Übergangszeitraum mit einer parallelen Nutzung der beiden Systeme für 6 Monate (bis zum 08.09.2026) vorgesehen. Bei der Genehmigungsbehörde mit ELiA 2.8 eingereichte Anträge können auch mit ELiA 2.8 beendet werden.

Die Störfallverordnung (12. BImSchV) regelt den Schutz der Menschen und der Umwelt vor den Folgen von plötzlich auftretenden Störfällen bei technischen Anlagen mit Austritt gefährlicher Stoffe.

  • Überwachungsprogramm gemäß § 17 der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) des Landratsamtes Altenburger Land
  • Anlage 1: Verzeichnis der in den Geltungsbereich dieses Überwachungsprogramms fallenden Betriebsbereiche
  • Anlage 2: Bewertungsschema für die Ermittlung der Überwachungsintervalle der regelmäßigen Überwachung der Betriebsbereiche im Geltungsbereich des Überwachungsprogramms

Zweiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetz (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider)

Vierundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetz (Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen)

Die IED-Richtlinie gilt für die Überwachung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen.