Untere Immissionsschutzbehörde
Nachfolgend finden Sie Informationen zur Genehmigung und Überwachung von Anlagen nach dem
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Die Landkreisverwaltung – speziell der Fachdienst Natur- und Umweltschutz – ist u. a. für die Durchführung von Verfahren zur Genehmigung von Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für vereinfachte Verfahren (V) der Spalte c des Anhangs 1 der vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) zuständig. Auch die regelmäßige Überwachung aller genehmigungsbedürftigen Anlagen, zum Teil unter Beteiligung anderer zuständiger Fachbehörden, gehört zum Aufgabengebiet. Zudem ist die Behörde für die Erarbeitung von Fachstellungnahmen sowie die Bearbeitung von Beschwerden zum Betrieb vorgenannter Anlagen zuständig. Zudem werden Bürger, Unternehmen und Institutionen zu Fragen des Immissionsschutzes gern beraten.
Formulare:
- Formulare für einen Antrag auf Genehmigung nach BImSchG finden Sie beim:
Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz - Formulare für eine Anzeige nach § 15 BImSchG finden Sie beim:
Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Die Störfallverordnung (12. BImSchV) regelt den Schutz der Menschen und der Umwelt vor den Folgen von plötzlich auftretenden Störfällen bei technischen Anlagen mit Austritt gefährlicher Stoffe.
- Überwachungsprogramm gemäß § 17 der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) des Landratsamtes Altenburger Land
- Anlage 1: Verzeichnis der in den Geltungsbereich dieses Überwachungsprogramms fallenden Betriebsbereiche
- Anlage 2: Bewertungsschema für die Ermittlung der Überwachungsintervalle der regelmäßigen Überwachung der Betriebsbereiche im Geltungsbereich des Überwachungsprogramms
Zweiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetz (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider)
Vierundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetz (Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen)
Die IED-Richtlinie gilt für die Überwachung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen.
- Überwachungsprogramm Landkreis Altenburger Land
- Anlage 1 Verzeichnis IED-Anlagen Landkreis Altenburger Land
- Anlage 2a: Bewertungsschema für genehmigungsbedürftige Anlagen
- Anlage 2b: Bewertungsschema für eigenständig betriebene Abwasserbehandlungsanlagen
- Anlage 3: Überwachungsbericht
- Anlage 4: Zusammenstellung von Anlagen nach der IE-RL im räumlichen Geltungsbereich des Überwachungsprogramms des Landkreises Altenburger Land, die vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz überwacht werden
- Aktuelle Überwachungsberichte für Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie