Erster Vogelgrippe-Fall im Altenburger Land
Wie das Veterinäramt des Landkreises heute mitteilt, gibt es im Altenburger Land einen ersten Vogelgrippe-Fall. Festgestellt wurde das Virus bei einem Schwan im Naturschutzgebiet Haselbacher Teiche.
Das auffällig krankhafte Verhalten des Schwanes wurde von einem Ornithologen am 14. November entdeckt. Aufgrund des klinisch dringenden Verdachts auf Vogelgrippe wurde das Tier nach Absprache mit dem Veterinäramt vom zuständigen Jäger erlegt und an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz Bad Langensalza geschickt, welches schließlich am 18. November einen positiven Befund meldete. Vom Friedrich-Löffler-Institut wurde das Ergebnis am heutigen Montag bestätigt.
„Der aktuelle Vogelgrippe-Fall zieht momentan keine weiteren Maßnahmen nach sich, denn im Altenburger Land gilt seit dem 5. November 2025 eine Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Geflügel und gehaltenen Vögeln“, erklärt Amtstierarzt Matthias Thurau. Darin ist für die Gemeinden Fockendorf, Gerstenberg, Haselbach, Treben und Windischleuba die Aufstallung zur Haltung des Geflügels in geschlossenen Ställen angeordnet. „Ich möchte zudem noch einmal darauf hinweisen, dass Halter von Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln im Altenburger Land, die ihrer Pflicht zur Meldung der Haltung bisher noch nicht nachgekommen sind, die Haltung unverzüglich beim Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung anzuzeigen haben“, so Thurau weiter.
Er weist außerdem darauf hin, dass alle entsprechenden Maßnahmen zur Einhaltung der Biosicherheit wie etwa die Sicherung des Stalles vor unbefugtem Zutritt strikt eingehalten werden müssen. Zudem rät das Veterinäramt, schlachtreifes Weihnachtsgeflügel schon jetzt zu schlachten.
