Fördermittel für Landesprogramm können ab sofort beantragt werden

25. September 2025

Projekte, die die Lebensqualität und die Lebensbedingungen von Familien verbessern, werden auch im kommenden Jahr finanziell durch das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (LSZ) unterstützt. Bis zum 31. Oktober 2025 nimmt das Landratsamt Projektanträge für das Jahr 2026 entgegen. Diese können von gemeinnützigen Trägern, Verbänden der Wohlfahrtspflege, kirchlichen Trägern sowie kreisangehörigen Städten und Gemeinden gestellt werden.
Förderfähig sind Personal-, Sach- und Honorarausgaben. Investitionen können hingegen nicht bezuschusst werden. Unterstützt werden Vorhaben, die eines der Ziele aus dem „Integrierten Fachplan für Familien im Altenburger Land 2025 bis 2029“ verfolgen.
Die Förderung bezieht sich dabei auf Themenbereiche wie

  • die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Sorgearbeit,
  • Bildungsangebote für Familien und Senioren,
  • die Schaffung und den Erhalt von Beratungs-, Unterstützungs- und Informationsangeboten,
  • den Erhalt von Lebensqualität insbesondere im ländlichen Raum und
  • die Schaffung von Möglichkeiten zu generationsübergreifenden Begegnung.

Das LSZ wird seit dem Jahr 2019 in fast allen Thüringer Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt. Nähere Informationen zur Antragstellung gibt es im ausführlichen Aufruf auf der Webseite des Landkreises unter www.altenburger-land.de/de/familienfoerderung. Allgemeine Informationen zum Landesprogramm stehen unter www.lsz-thueringen.de zur Verfügung.