Hohe Windenergieanlagen dürfen bei Dunkelheit nicht mehr permanent blinken
Erneuerbare-Energien-Gesetz schreibt bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung vor.
Damit Windenergieanlagen von sich annähernden Flugzeugen besser gesehen werden, senden sie bei Dunkelheit in kurzen Abständen ein meist rotes Blinksignal. Das sieht recht imposant aus, kann aber sehr störend sein, etwa für Kraftfahrer oder für Menschen, die in unmittelbarer Umgebung der Windräder wohnen. Seit diesem Jahr müssen besonders hohe Windenergieanlagen daher mit einer sogenannten bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ausgerüstet sein. Dieses System aktiviert die Blinklichter nur dann, wenn sich ein Flugzeug nähert; ansonsten bleiben sie ausgeschalten. Die Verpflichtung für die Betreiber von Windenergieanlagen ergibt sich aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Danach müssen alle Betreiber von Windenergieanlagen an Land, die nach den Vorgaben des Luftverkehrsrechts zur Nachtkennzeichnung verpflichtet sind, ihre Anlagen mit einer Einrichtung zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernissen ausstatten. Die Pflicht gilt seit Januar 2025 für Anlagen ab einer Gesamthöhe von 100 Metern. Zuständige Behörde dafür ist das Thüringer Landesverwaltungsamt als Landesluftfahrtbehörde. Da das Landratsamt als untere Immissionsschutzbehörde Überwachungs- und Genehmigungsbehörde für Windenergieanlagen ist, müssen entsprechende Änderungen an einer bestehenden Anlage in der Kreisverwaltung angezeigt werden; für neu zu bauende Anlagen wird das System zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung bereits im Genehmigungsverfahren gefordert. „Insgesamt haben wir von Dezember 2021 bis April 2024 zwölf Anzeigeverfahren für insgesamt 23 Windenergieanlagen, die in Schmölln, Thonhausen, Ponitz und Starkenberg stehen, bearbeitet. An den entsprechenden Standorten ist das System der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung wie vorgeschrieben in Betrieb“, erklärt Sandra Riedel von der unteren Immissionsschutzbehörde. „Alle anderen Anlagen im Landkreis Altenburger Land sind unter 100 Meter Gesamthöhe bzw. haben von der Bundesnetzagentur eine Ausnahmegenehmigung erhalten“, so Riedel weiter.
