Folgende Schadensformen müssen abgesichert sein: Schäden, die dem Tageskind selbst entstehen,- Schäden, die das Tageskind gegenüber außenstehenden Dritten anrichtet (Sach- und Vermögensschäden), - Schäden, die der Betreuungsperson, dem Familienangehörigen, anderen Tageskindern oder Mehr erfahren