Projektaufruf - Förderung der sozialen Beratung und Betreuung von anerkannten Flüchtlingen in Thüringen

Projektaufruf zur Richtlinie zur Förderung der sozialen Beratung und Betreuung von anerkannten Flüchtlingen in Thüringen Der Landkreis Altenburger Land beabsichtigt, die Landesfördermittel für das Jahr 2026 aus der „Richtlinie zur Förderung der sozialen Beratung und Betreuung von Flüchtlingen in Thüringen“ an freie Träger weiterzuleiten (Projektzeitraum: 01.01.2026 bis 31.12.2026).

Ziel des Projektes ist die Bereitstellung einer qualifizierten migrationsspezifischen sozialen Beratung und Betreuung für anerkannte Flüchtlinge im gesamten Landkreis.

Ab sofort nimmt das Landratsamt Altenburger Land Projektanträge für das Förderjahr 2026 entgegen.

Die Zuwendung wird als Projektförderung gewährt und bezieht sich damit auf zeitlich und inhaltlich abgrenzbare Vorhaben. Projektanträge für das Förderjahr 2026 können bis zum 12.10.2025 (Ausschlussfrist) eingereicht werden.

Wichtig:

Um einen frühestmöglichen Start der Projekte zu ermöglichen, startet der Landkreis bereits jetzt den Projektaufruf, obwohl wichtige Rahmenbedingungen durch das Land Thüringen noch nicht verbindlich festgelegt sind. Daher arbeitet das Landratsamt mit vorläufigen Annahmen, die sich bis zum Projektbeginn noch ändern können:

  • Die Höhe der Zuwendung aus der o. g. Richtlinie für den Landkreis Altenburger Land liegt noch nicht abschließend vor. Auf Grundlage der Erfahrungen der zurückliegenden Jahre wird von einem Maximalzuschuss in Höhe von 419.250 Euro ausgegangen.
  • Hinzu kommt ein vom Kreistag zu beschließender Eigenmittelanteil in Höhe von 104.812,50 Euro.
  • Für alle Projektvorhaben stehen damit voraussichtlich insgesamt 524.062,50 Euro zur Verfügung.

Der Projektaufruf steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel durch das Land Thüringen und den Landkreis Altenburger Land. Sollten diese Haushaltsmittel nicht oder nicht in ausreichender Höhe beschlossen werden, kann keine Projektförderung erfolgen.

Nachfolgend finden Sie Programmziel und -inhalt, den Gegenstand der Förderung, die Zuwendungsvoraussetzungen sowie Art, Umfang und die maximale Höhe der Zuwendung.

Programmziel und -inhalt

Mit der Förderung von Maßnahmen zur sozialen Beratung und Betreuung soll es ermöglicht werden, anerkannte Flüchtlinge migrationsspezifisch zu begleiten und zu beraten und damit zur gesellschaftlichen Teilhabe und Integration beizutragen. Neben der besonderen Berücksichtigung vulnerabler Zielgruppen ist es ein Kernziel der Förderung, dass die Beraterinnen und Berater unmittelbar in die Wohngebiete gehen und dort präventiv mit den Bewohnerinnen und Bewohnern an Lösungen für alltägliche Herausforderungen des Zusammenlebens arbeiten. Dazu zählen etwa Fragen der Abfalltrennung, des Lärmschutzes, des Parkverhaltens oder der Nutzung von Spielflächen durch Kinder. Durch diese aufsuchende Arbeit sollen Konflikte gar nicht erst eskalieren, sondern frühzeitig im Dialog bearbeitet werden. Zugleich soll die Eigenverantwortung der Bewohnerinnen und Bewohner gestärkt werden, indem sowohl Zugewanderte als auch autochthone Mieterinnen und Mieter aktiv in die Entwicklung tragfähiger Vereinbarungen eingebunden werden. Auf diese Weise wird ein gemeinsames Verantwortungsgefühl gefördert und das nachbarschaftliche Miteinander nachhaltig gestärkt. Das Landratsamt Altenburger Land beabsichtigt, mit dieser Aufgabe freie Träger zu beauftragen und die Fördermittel des Landes zu diesem Zweck weiterzuleiten.

Inhalte der sozialen Beratung und Betreuung sind insbesondere:

  • Vermittlung grundlegender Informationen zum gesellschaftlichen Leben sowie zu zentralen kulturellen Standards des Zusammenlebens in Deutschland,
  • Orientierungshilfen zur eigenverantwortlichen Lebensgestaltung und aktive Unterstützung bei Alltagsproblemen, insbesondere Mitwirkung bei der Arbeitsmarktintegration,
  • Unterstützung beim Zugang zu Behörden, Fachdiensten sowie sonstigen Angeboten und Leistungen,
  • Beratung in sozialen Konfliktsituationen sowie Hilfe bei Gewaltbetroffenheit,
  • Förderung des respektvollen Miteinanders von Zugewanderten und Aufnahmegesellschaft,
  • Information über und Unterstützung bei der Beantragung existenzsichernder Leistungen (z. B. SGB II, SGB XII),
  • Unterstützung beim Zugang zur Gesundheitsversorgung,
  • Hilfe beim Zugang zu Kindertagesstätten, Bildungseinrichtungen sowie zu Freizeitangeboten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.

Gegenstand der Förderung

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Personal (einschließlich Schulungskosten), Sach- und Verwaltungsausgaben sowie Honorare zur sozialen Beratung und Betreuung von anerkannten Flüchtlingen, einschließlich Dolmetschleistungen.

Nicht zuwendungsfähig sind Investitionen. Der Erwerb von Geräten, Ausstattungs- oder Ausrüstungsgegenständen sowie sonstiger beweglicher Sachen bis 1.000 Euro pro Stück (oder je Kauf bei Sammelerwerb) gilt im Einzelfall nicht als Investition.

Zuwendungsvoraussetzungen

Das eingesetzte Fachpersonal soll folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • relevante Fremdsprachenkenntnisse (z. B. Ukrainisch, Arabisch, Paschtu, Dari, Türkisch, Russisch, Kurdisch),
  • Kenntnisse im Ausländerrecht (Asyl-, Aufenthalts- und Asylbewerberleistungsrecht), im Sozial- und Verwaltungsrecht sowie in angrenzenden Rechtsgebieten,
  • pädagogische Fertigkeiten sowie hohe soziale und interkulturelle Kompetenz,
  • eigene Migrationserfahrung oder einschlägige Beratungserfahrung wünschenswert,
  • Bereitschaft zur kontinuierlichen Weiterbildung.

Ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 und § 30a Abs. 1 BZRG ist bei Einstellung im Projekt vorzulegen.

Berufliche Qualifikation (pro Beratungsstelle mindestens eine Person):

  • Abschluss im Bereich Sozialarbeit/Sozialpädagogik (Fachhochschulausbildung oder vergleichbar),
  • Erfahrung in der Flüchtlingsarbeit oder einschlägige Beratungserfahrung.

Verpflichtung auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung

Die antragstellenden Träger sowie deren Mitarbeitende verpflichten sich, die Grundsätze der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu achten und zu fördern. Dies umfasst insbesondere die Anerkennung der im Grundgesetz verankerten Werte wie Menschenwürde, körperliche Unversehrtheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Meinungsfreiheit, Gleichberechtigung und Toleranz.

Mit dem Projektvorschlag einzureichende Unterlagen

  • Satzung/Leitbild der Organisation,
  • Vereinsregisterauszug bei eingetragenen Vereinen,
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit,
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung (Steuern),
  • Absichtserklärungen zu angestrebten Kooperationen (Letter of Intent),
  • Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung (Anlage).

Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Für das Jahr 2026 stehen dem Landkreis Altenburger Land voraussichtlich insgesamt 524.062,50 Euro zur Verfügung. Mit einer verbindlichen Förderzusage ist seitens des Landes Thüringen voraussichtlich im ersten Quartal 2026 zu rechnen.

Personalausgaben sind bis zur Höhe der Entgeltgruppe 10 TVöD förderfähig. Sach- und Verwaltungsausgaben werden pauschal mit 25 % der direkten förderfähigen Personalausgaben anerkannt. Reisekosten sind maximal nach Maßgabe des Thüringer Reisekostengesetzes förderfähig.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Übersteigen die eingereichten Anträge das Budget, erfolgt eine Bewertung mit Ranking, um geförderte Projekte auskömmlich zu finanzieren.

Projektbewertung

Die Bewertung erfolgt nach Kriterien, die prozentual gewichtet sind. Innerhalb jedes Kriteriums können bis zu fünf Punkte vergeben werden.

Kriterium Gewichtung in Prozent
Leistungsfähigkeit des Trägers 5
Anteil Verwaltungskosten/BackOffice 5
Betreuungsselbstverständnis und Qualität des Personals 40
Niedrigschwelligkeit der Beratungsangebote 15
Kooperation mit lokalen Beratungsstrukturen 5
Zusammenarbeit mit Zielgruppen, Vertrauen und Akzeptanz 20
Mobilen Beratungsangebote 10

Punktebewertung:

5 = deutlich über den Erwartungen
4 = über den Erwartungen
3 = erfüllt Erwartungen
2 = teilweise nicht erfüllt
1 = deutlich unter den Erwartungen


Antragstellung und Kontakt

Bitte reichen Sie Ihre Projektanträge bis zum 12.10.2025 per E-Mail an
andreas.strahlendorf@altenburgerland.de ein.

Kontakt:
Andreas Strahlendorf
Integrationsmanager
Landratsamt Altenburger Land
Lindenaustraße 10
04600 Altenburg
03447 586 742
0151 65 26 24 28

Die vollständige Richtlinie finden Sie unter:
https://www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de/foerderung/foerderung-a-z/soziale-beratung-und-betreuung-von-anerkannten-fluechtlingen-in-thueringen

Bitte beachten Sie die Vorgaben zur Dokumentation und Abrechnung.