100 Euro Kinderfreizeitbonus für Bedürftige

10. Juli 2021

Altenburg. Kinder aus finanziell schwachen Familien bekommen einmalig 100 Euro Feriengeld. Darüber informiert zum Schuljahresende der Fachdienst Grundsicherung, Wohngeld und sonstige Leistungen.

Im Mai hat die Bundesregierung das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ beschlossen. Ein wesentlicher Bestandteil dessen ist der Kinderfreizeitbonus. Ziel des Bonus ist es, unter anderem Kinder und Jugendliche dabei zu unterstützen, Angebote zur Freizeitgestaltung insbesondere in den Ferien wahrzunehmen und Versäumtes nachzuholen.

Anspruch auf den Kinderfreizeitbonus haben Mädchen und Jungen, für die im August 2021 Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe gemäß SGB XII oder Grundsicherung nach SGB II („Hartz IV“) bezogen wird beziehungsweise die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Leistungen im Rahmen der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt im Sozialen Entschädigungsrecht erhalten.

Der Kinderfreizeitbonus wird Heranwachsenden gewährt, die am 1. August 2021 noch nicht 18 Jahre alt sind. Sie erhalten einmalig 100 Euro. Ausgezahlt wird das Geld von der Familienkasse. Für den Landkreis Altenburger Land ist die Familienkasse in Jena zuständig.

Wer für seine Kinder im August 2021 Kinderzuschlag, Grundsicherung, Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Leistung im Rahmen der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt im Sozialen Entschädigungsrecht erhält, muss für den Kinderfreizeitbonus keinen Antrag stellen. Der Betrag wird automatisch ausgezahlt. Das gilt auch für Bezieher von Kinderzuschlag und Wohngeld.

Antragspflichtig wiederum sind Familien, die für ihr Kind Sozialhilfe nach SGB XII oder nur Wohngeld ohne Kinderzuschlag erhalten.

Es genügt ein formloser Antrag. Jedoch erleichtert die Verwendung des bereitgestellten Formulars der Familienkasse die reibungslose und schnelle Bearbeitung. Der Antrag ist unter www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus zu finden.

Dem Antrag sind Nachweise wie die Leistungsbescheide über die Bewilligung von Wohngeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt für den Monat August beizufügen. Manger, Fachdienstleiterin
 
Kontakt
Familienkasse Sachsen-Anhalt-Thüringen
Stadtrodaer Str. 1
07749 Jena
Tel.: 0800 4555543 (gebührenfrei)
E-Mail: Kinderfreizeitbonus@arbeitsagentur.de
Internet: www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus