Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme erforderlich, um Trinkwasserversorgung langfristig zu sichern

26. Juni 2026

Der Landkreis Altenburger Land hat heute eine Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern sowie aus Brunnen erlassen. Die Verfügung wurde hier bekannt gemacht.

Demnach ist die Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen, Quellen) auf dem Gebiet des Landkreises Altenburger Land mittels Pumpvorrichtungen mit sofortiger Wirkung bis auf Weiters untersagt. Wasserrechtliche Erlaubnisse, die eine Entnahme von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer zulassen, werden befristet bis zum Außerkrafttreten dieser Allgemeinverfügung widerrufen. Ebenso untersagt ist die Entnahme von Grundwasser aus Brunnen zum Zwecke der Bewässerung von öffentlichen und privaten Grünflächen sowie von landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Flächen.
Abweichend von diesen Festlegungen dürfen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen sowie Sportanlagen wie etwa Rasen- oder Tennisplätze, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt wurde, in den Abend- und Nachtstunden zwischen 20 und 6 Uhr bei Einhaltung der erlaubten Entnahmemengen beregnet werden.

Birgit Seiler, Leiterin des Fachdienstes Natur- und Umweltschutz, zu dem auch die untere Wasserbehörde zählt, erklärt, warum sich der Erlass der Allgemeinverfügung erforderlich machte: „Die Pegelstände von den Fließgewässern und den Grundwassermessstellen im Altenburger Land zeigen aktuell niedrige bis extrem niedrige Wasserstände. Die rückläufige Grundwasserneubildung führt zu einer Verringerung der zur Verfügung stehenden Grundwasservorräte. Eine vorausschauende Bewirtschaftung des Grundwasserhaushaltes ist geboten, um auch langfristig die öffentliche Trinkwasserversorgung sicherzustellen.“
Die Pegelstände können jederzeit auf dem Niedrigwasserportal Thüringen unter folgendem Link eingesehen werden: https://tlubn.thueringen.de/klima/niedrigwasser