Alte Papierführerscheine für zwischen 1965 und 1970 Geborene werden umgetauscht

1. Februar 2023

Rund 43 Millionen Führerscheine in Deutschland müssen in fälschungssichere Exemplare getauscht werden. Eine EU-Richtlinie legt dies so fest. Erneuert werden all jene Dokumente, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Im Landkreis Altenburger Land sind rund 45.000 Bürgerinnen und Bürger von der Umtauschaktion betroffen. Im Jahr 2023 sind alle Bürger, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden, bis zum 19.01.2024 aufgerufen, ihren Papier-Führerschein umzutauschen. Termine hierfür können ab sofort im Landratsamt vereinbart werden.

Der Umtausch der alten Papierführerscheine in neue EU-Kartenführerscheine läuft im Landkreis Altenburger Land gut und ohne Probleme. Der Umtausch begann im Sommer 2021 und erfolgt nun bis zum Jahr 2033 in mehreren Stufen. Jährlich erfolgt der Umtausch von ca. 4.500 Führerscheinen.

Um seinen Führerschein umtauschen zu können, ist eine vorherige Terminabsprache beim Landratsamt erforderlich. Diese ist möglich per E-Mail an fahrerlaubnisbehoerde@altenburgerland.de unter Angabe einer Telefonnummer oder telefonisch unter den Rufnummern 03447 586-619, -622, -618 und -621. Derzeit beträgt die Wartezeit auf einen Termin etwa zwei Wochen.

Zum Termin mitzubringen sind dann der aktuelle alte Papier-Führerschein, der Personalausweis und ein biometrisches Passbild, welches nicht älter als ein Jahr ist. „Ist der alte Papier-Führerschein nicht im Altenburger Land ausgestellt, dann bitten wir die Bürgerinnen und Bürger, im Voraus eine Karteikartenabschrift bei der ausstellenden Behörde des alten Führerscheins anzufordern. Dies verkürzt die Bearbeitungsdauer“, erklärt Mario Klocke, Leiter des Fachdienstes Straßenverkehr im Landratsamt. Zudem weist Klocke darauf hin, dass momentan ausschließlich Papier-Führerscheine umgetauscht werden. Die Kartenführerscheine, die ab dem Jahr 1999 ausgestellt wurden, sind noch nicht in der Umtauschpflicht. Die ersten Umtausche erfolgen hier im Laufe des Jahres 2025 mit der Frist bis 19.01.2026.