Amtstierarzt: Impfung schützt Rinder vor Blauzungenkrankheit

18. Dezember 2025
Foto: fabrikasimf auf Freepik

Nach Feststellung der Blauzungenkrankheit Serotyp 8 bei einem Rind im sächsischen Landkreis Meißen ist der gesamte Landkreis Altenburger Land Bestandteil der gebildeten 150-Kilometer-Zone mit Handelsrestriktionen für Tiere, die für dieses Virus empfänglich sind. So soll die Ausbreitung der Krankheit verhindert werden. Matthias Thurau, Amtstierarzt des Landkreises Altenburger Land, weist darauf hin, dass auf der Homepage des Landkreises Altenburger Land Verbraucherschutz sowie auf der Website des Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie alle aktuell geltenden Reglungen für Halter von Rindern veröffentlicht sind. Schriftlich hat Thurau alle Rinderhalter im Landkreis in dieser Woche noch einmal zum Thema informiert und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sinnvoll ist, die Tiere mit einer Impfung zu schützen.

An der Blauzungenkrankheit erkranken ausschließlich Wiederkäuer (Rind, Schaf, Ziege etc.). Die Infektionskrankheit wird durch ein Virus hervorgerufen und durch Stechmücken von Tier zu Tier übertragen. Wiederkäuer erkranken mit Fieber, Schleimhauterosionen im Kopfbereich und Schwellungen in der Maulhöhle; sie können schwer erkranken und verenden. Zur Verhinderung schwerer Erkrankungen ist eine Impfung möglich. Für Menschen ist die Infektion ungefährlich.
Im Landkreis Altenburger Land werden aktuell rund 16.000 Rinder gehalten. Zuletzt trat Ende August 2024 ein einzelner Fall von Blauzungenkrankheit Serotyp 3 bei einer Kuh auf.