Bundesnotbremse tritt am Donnerstag für das Altenburger Land außer Kraft

25. Mai 2021

Altenburg. Die 7-Tage-Inzidenz im Altenburger Land liegt am heutigen Dienstag den fünften Werktag in Folge unter dem Schwellenwert 100. Ab diesen Donnerstag sind deshalb gemäß der aktuellen Thüringer Corona-Verordnung weitere Lockerungen erlaubt. Die Bundesnotbremse tritt für den Landkreis Altenburger Land außer Kraft.

Treffen dürfen sich Personen eines Haushaltes ab Donnerstag nun mit maximal zwei weiteren Personen (bisher: mit maximal einer weiteren Person).

Die Ausgangsbeschränkungen entfallen.

Der Einzelhandel ist wieder vollständig geöffnet, eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Vor Betreten des Geschäftes (gilt für Läden des nicht-täglichen Bedarfs) müssen Kunden ein negatives Testergebnis vorweisen, vollständig geimpft sein oder den Nachweis erbringen, nach einer Corona-Infektion genesen zu sein.

Alle körpernahen Dienstleistungen sowie der Betrieb von Solarien sind erlaubt.

Die Außengastronomie darf öffnen.

Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind erlaubt für Campingplätze, Ferienwohnungen und Ferienhäuser.

Geöffnet sind Außenbereiche von Museen, Burgen, Zoos und anderen Sehenswürdigkeiten.

In Musik- und Jugendkunstschulen ist Einzelunterricht erlaub.

Schwimmunterricht darf stattfinden.

STATISTIK:
Infizierte insgesamt: 6788 (+10 seit vergangenen Freitag)
Fälle 7 Tage: 46
Inzidenz: 51,5
Stationär: 4, davon 1 ITS
Verstorben: 288